Diebstähle am Kindergrab

Stellt Euch vor, ihr habt ein Kind. Und dieses Kind kann eines Tages nicht mehr mit Euch leben, weil es gestorben ist...

Man ist so sehr bemüht, das letzte festzuhalten, was einem von seinem Kind noch bleibt, ist bemüht, einen Weg zu finden, wie man all die Liebe noch ausleben kann, einen Ort zu finden, wohin man seine Liebe tragen kann...

Das einzige, was einem nach so einem schmerzlichen Verlust bleibt, ist ein kleines Kindergrab, nicht viel - aber groß genug, um ein paar kleine Keramikfiguren am Grab liebevoll abzustellen, groß genug, um hin und wieder sein Engelchen mit einem Stofftier zu "überraschen" - groß genug um noch ein kleines bißchen das Gefühl zu haben, Eltern zu sein...

Und plötzlich müsst ihr feststellen, wie man Euch auch noch dieser winzigen Möglichkeit beraubt, für Euer Kind dazusein, Eurem Kind eine letzte Ruhestätte zu schaffen, Euer Kind zu beschützen...

... denn das Grab Eures Kindes wurde geplündert, Euer totes Kind wurde bestohlen...

Stellt Euch vor, Ihr wärt wir...

Robin war noch nicht lange tot. Und sein Geburtstag rückte unweigerlich näher. Wie bringt man einen solchen Tag rum, der eigentlich noch Tage zuvor als schönes Fest geplant war? Feiert man dennoch?

Für uns war rasch klar - Robin sollte das Fest bekommen, daß wir ihm auch ausgerichtet hätten, wäre er noch hier bei uns.

Also überlegten wir und überlegten nach einem passenden Geschenk für Robin und schließlich fanden wir das ultimative Geschenk für unseren Puschel - kleine Plastikteletubbyfiguren. Ich war so aufgeregt als ich endlich das Paket mit den kleinen Tubbies erhielt. Ich konnte mir so gut vorstellen, wie Robins Augen geleuchtet hätten, wenn er "seine" Tubbies ausgepackt hätte.

Na ja, um ehrlich zu sein, ich hielt es nicht mehr aus bis zu seinem Geburtstag. Ich mußte es ihm umbedingt sofort bringen. Damit die Tubbies nicht bei einem Windstoß umfallen sollten, haben wir die Tubbies auf eine Fliese geklebt mit so einem Spezialkleber, der supergut hält. Man konnte ziehen und ziehen soviel man wollte, die Figuren waren nicht abzubekommen - also friedhofstauglich.

Stolz und glücklich endlich mal wieder das Gefühl zu haben, etwas für Robin tun zu können, brachte ich sein Geschenk zum Friedhof, richtete alles schön aus und war so zufrieden, weil ich förmlich vor Augen sehen konnte, welche Luftsprünge mein Kleiner machte.

Genau 1 1/2 Tage später waren die Figuren verschwunden - gewaltsam von der Fliese weggerissen.

 

Ein Schock... Für mich fühlte es sich an, als sei Robin gerade nochmal gestorben. Diese Hilflosigkeit in sich zu spüren, sein Kind nicht beschützen zu können, ihn hoffnungslos ausgeliefert zu wissen und vor allem: Sein Grab wurde entweiht.

 Mit diebischen Fingern hatte sich jemand daran zu schaffen gemacht.

Es war unerträglich. Man kam nicht mehr zum Grab, um seine Sehnsucht nach seinem Kind zu stillen, nicht mehr um etwas Ruhe zu finden - nein.

 Stattdessen rechnete man ständig damit, daß erneut wieder Sachen fehlen könnten.

Wenn man in einem Geschäft etwas Hübsches sieht, überlegt man direkt, ob das andere auch brauchen könnten?

Man überlegt, kann man diesen Grabstein überhaupt setzen, oder wird das ein zusätzlicher Anziehungspunkt?

Kann man so eine teure Grablampe kaufen, oder sollte man sich lieber auf Plastiklichter beschränken?

Tja, aber auch diese werden gestohlen...

Es gibt nichts, was nicht weggenommen wird, sogar Blumen werden ausgegraben.

Tja, nun denkt ihr sicherlich - kein Problem. Eine Anzeige bei der Polizei und die Sache ist erledigt.

Pustekuchen

Leider sieht die Rechtslage so aus, daß es sich bei diesen Diebstählen weder um Grabschändung noch um Störung der Totenruhe handelt. Und da der Grabschmuck ja meist nur Gegenstände von geringem materiellen Wert sind, werden Anzeigen meist nicht weiterverfolgt, da ein zu geringes Interesse besteht.

Dabei geht es hier doch garnicht um den materiellen Wert, sondern um den ideellen Wert, den die Geschenke unserer Kinder haben.

Diese Kindergräber sind für uns die Kinderzimmer, in denen unsere Kinder nie wieder spielen werden.

Also was tun?

Es ist für uns unerträglich schmerzhaft, ständig erneut vor den Kopf gestossen zu werden, wenn Geschenke einfach gedankenlos vom Grab unserer Kinder geklaut werden.

Auszüge aus dem Strafgesetzbuch

§ 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


§ 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung

(1)Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)Der Versuch ist strafbar.

§ 168 Störung der Totenruhe

(1)Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3)Der Versuch ist strafbar.

     

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